Wir beraten neutral. Aber wir haben eine klare Haltung. Wir finden: Jede*r hat ein Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung. Auf Verhütung. Auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch. Auf angemessene Unterstützung als Familie. Unsere fachpolitischen Positionen finden Sie hier.
Selbstverständnis der AWO-Beratungsstellen
Wir beraten ergebnisoffen aus der Perspektive der Beratungssuchenden. Dabei sind wir offen für alle Menschen und legen deshalb auch Wert auf möglichst diverse Beratungsteams. Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe bieten, keine Bevormundung! Ziel unserer Beratung ist es, Menschen zu stärken. Wir begleiten Entscheidungsprozesse. Und wir finden, dass Menschen auch das Recht haben, eine von außen als „falsch“ betrachtete Entscheidung zu treffen.
Unsere sozialpolitische Position zum §218 StGB (Strafgesetzbuch)
Wir machen uns stark für das Selbstbestimmungsrecht und die Selbstverantwortung der Menschen, die in unsere Beratung kommen. Damit treten wir auch ein für den vom Bundesverfassungsgericht zum §218 geforderten „Schutz und die Achtung der Menschenwürde der Frau, vor allem für ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie ihr Persönlichkeitsrecht“ (Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts vom 18.05.1993). Wir nehmen Schwangere in ihrer Verantwortung und ihrem Recht auf Selbstbestimmung ernst.
Laut Gesetz sollen wir ungewollt schwangeren Personen in der Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffen beraten, zugleich jedoch das ungeborene Leben schützen. Diesem Widerspruch begegnen wir in der Praxis mit einem ganzheitlichen und wertschätzenden Beratungsansatz. Wir respektieren die vielfältigen Bedingungen, die dazu führen, dass sich Schwangere für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft entscheiden.
Niemand darf verpflichtet werden, eine Schwangerschaft im eigenen Körper auszutragen. Der Schwangerschaftsabbruch muss aus unserer Sicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Ungewollt schwangere Personen dürfen nicht kriminalisiert und stigmatisiert werden.
Die Zwangsberatung vor einem Abbruch halten wir nicht für zielführend. Psychosoziale Beratung muss freiwillig sein, um wirklich etwas zu bewirken. Wir setzen uns aber dafür ein, dass ungewollt Schwangere sich beraten lassen können, wenn sie das möchten. Auch müssen ihnen gute Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zugänglich sein.
Ungewollt Schwangere sollen einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch so früh wie nötig und so lange wie nötig durchführen lassen können. Die jetzige Wartefrist steht diesem Ziel im Weg. Wir lehnen sie ebenso ab, wie die Regelung, eine Schwangerschaft ohne medizinische oder kriminologische Gründe nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche abbrechen lassen zu können. Wir vertrauen den ungewollt Schwangeren in ihrer Entscheidung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft.
Niemand soll die Kosten für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch bezahlen müssen. Wir fordern, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Auch setzen wir uns dafür ein, dass ungewollt Schwangere die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Medizinisches Personal muss in der Ausbildung lernen, wie Abbrüche durchgeführt werden. In ganz Deutschland braucht es ausreichend medizinische Angebote. Ungewollt Schwangere müssen die Einrichtung und die Methode wohnortnah frei wählen können.
Als sozialpolitischer Verband setzen wir uns auch für bessere Rahmenbedingungen für Familien ein, damit sich niemand z.B. aus ökonomischen Gründen oder wegen fehlender Kinderbetreuung gegen eine Schwangerschaft entscheiden muss, die eigentlich willkommen wäre.
Unsere Position zu pränataldiagnostischen Verfahren
Die Bandbreite pränataldiagnostischer Untersuchungen nimmt stetig zu. Dabei steht in der Regel die Diagnose nicht behandelbarer „Abweichungen“ wie Trisomie 21 im Fokus. Die Ergebnisse führen in vielen Fällen zum Abbruch der Schwangerschaft. Invasive Untersuchungsverfahren führen auch zum Verlust teils lang ersehnter Schwangerschaften.
Als sozialpolitischer Verband halten wir jedes Leben für lebenswert. Und machen uns dafür stark, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um ihr Familienleben genießen zu können. Selbstverständlich unterstützen wir die Selbstbestimmung schwangerer Menschen immer dann, wenn es um die individuelle Entscheidung für oder gegen das Fortsetzen dieser einen Schwangerschaft geht. Die routinemäßige Verhinderung von „Behinderungen“ durch gesellschaftliche Entscheidungen wie die Finanzierung und Empfehlung von Screening-Untersuchungen für alle Schwangeren lehnen wir hingegen ab.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gern persönlich. Anonym und kostenlos. Wertschätzend und empowernd.