Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden in vielen Fällen von der Krankenkasse oder vom Bundesland übernommen. Ob das auf Sie zutrifft, was Sie dafür tun müssen und in welchen Fällen Sie die Kosten selbst tragen müssen, dazu geben wir hier einen ersten Überblick.
Was kostet eine Abtreibung/ein Schwangerschaftsabbruch?
Wie teuer ist eine Abtreibung? Die Kosten für eine Abtreibung bzw. für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch liegen in Deutschland zwischen 350 und 650 Euro. Der Preis unterscheidet sich je nach Methode, eventueller Betäubungsart und Arztpraxis. Bei einer stationären Aufnahme kommen die Kosten für den Krankenhausaufenthalt hinzu. Die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung sollte allerdings nicht davon abhängen, wie teuer ein Schwangerschaftsabbruch gerade ist. Deshalb gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme. Wichtig: Dafür braucht es etwas Zeit. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, auch wenn Sie noch nicht ganz sicher sind, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen oder fortsetzen wollen.
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Wenn Sie sich innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen für einen Abbruch nach der Beratungsregel entscheiden, müssen Sie die Kosten offiziell selbst tragen. Allerdings nur, wenn Ihr Einkommen dafür ausreicht. Tatsächlich werden die Kosten oft vom Bundesland oder von der Krankenkasse getragen.
Für die Schwangere kostenlos sind die ärztliche Betreuung vor und nach einem Abbruch sowie die Behandlung eventueller Komplikationen. Diese Behandlungen werden immer von der Krankenkasse bezahlt. Sie haben keine Krankenversicherung? Bitte lassen Sie sich beraten, wir finden gemeinsam eine Lösung.
„Das klingt alles sehr kompliziert. Als Beraterin kann ich sagen, dass viele Frauen einen Abbruch nicht selbst bezahlen müssen, da nur das persönliche Einkommen zählt. Das Einkommen des Partners wird nicht herangezogen.“
Wann bezahlt die Krankenkasse einen Schwangerschaftsabbruch?
Wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die Gesundheit der schwangeren Person gefährdet (medizinische Indikation) oder wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist (kriminologische Indikation), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Abtreibung. In diesen Fällen reicht die Vorlage der Gesundheitskarte in der Arztpraxis aus.
Wenn Sie sich innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung entscheiden, die Schwangerschaft mit einem Beratungsschein abzubrechen, müssen Sie die Kosten für den Abbruch selbst tragen. Allerdings können Sie eine Kostenübernahme beantragen, wenn Sie wenig Geld haben. Der Abbruch ist für Sie dann kostenlos.
Einkommensgrenze Schwangerschaftsabbruch
Wann lohnt es sich, eine Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel zu beantragen? Dazu gibt es Einkommensgrenzen, die sich auf Ihr persönlich verfügbares Einkommen beziehen. Im Jahr 2023 lag die Netto-Einkommensgrenze beispielsweise bei 1383 Euro. Lebte ein minderjähriges Kind im Haushalt, waren es 1711 Euro. Freibeträge für weitere Kinder oder für eine teure Mietwohnung kamen noch hinzu. In der Schwangerschaftsberatungsstelle erhalten Sie jeweils die aktuellen Zahlen und wir unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung.
Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch beantragen
Wenn Sie die Kosten für eine Abtreibung nicht selbst tragen können, übernimmt das Bundesland die Kosten. Den Antrag für diese Kostenübernahme stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl. Dort müssen Sie nachweisen, dass ihr persönliches Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dazu brauchen Sie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, einen Bürgergeldbescheid oder Kontoauszüge. Sie müssen nicht über Ihre Gründe für einen Abbruch sprechen. Das Einkommen von Partner*in, Ehemann oder Eltern spielt für die Kostenübernahme keine Rolle.
Wichtig: Sie benötigen die schriftliche Zusage über die Kostenübernahme vor dem Abtreibungstermin.
Beratung zu Schwangerschaftsabbruch und Kosten
Bei der Schwangerschaftsberatung der AWO erhalten Sie alle Informationen zu den Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs und zur Kostenübernahme. Wir informieren Sie über die aktuellen Einkommenssätze und Freibeträge und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Auch wenn Sie keine Krankenversicherung haben, ist eine Kostenübernahme möglich, bitte kommen Sie dazu in die Beratung.
Sind Sie noch unsicher, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen? Dann unterstützen wir Sie auch bei der Entscheidungsfindung.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gern persönlich. Anonym und kostenlos. Wertschätzend und empowernd.