
Welche verschiedenen Abtreibungsmethoden gibt es? Und was erwartet mich bei einem Abbruch? Was muss ich hinterher beachten? Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs, über die Unterschiede zwischen medikamentösem oder operativem Abbruch und über mögliche Risiken verschiedener Abtreibungsmethoden.
Abtreibung Ablauf
Für den Abbruch benötigen Sie einen Termin in einer Praxis oder Klinik, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Die Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützt Sie dabei, eine*n passende*n Ärzt*in zu finden. Bei der Bundesärztekammer finden Sie außerdem eine Liste mit Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab? Beim Vorgespräch untersucht Sie der*die Gynäkolog*in zunächst und bespricht mit Ihnen, welche Abtreibungsmethode zum Einsatz kommen kann und soll. Hier können Sie auch noch Fragen zum Ablauf und zu medizinischen Risiken der Abtreibung stellen. Außerdem müssen Sie den Beratungsschein oder die medizinische oder kriminologische Indikation vorlegen.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne®
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist eine sehr sichere Abtreibungsmethode. Er ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche (ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) möglich. Nach einer ärztlichen Untersuchung erhalten Sie zunächst das Medikament Mifegyne® mit dem Wirkstoff Mifepriston. Der Wirkstoff blockiert die Wirkung des körpereigenen Progesterons und leitet den Abbruch ein. Ein bis zwei Tage später nehmen Sie ein Prostaglandinpräparat. Beide Medikamente können zuhause eingenommen werden. Es kommt dann zu menstruationsartigen Blutungen, bei denen das Schwangerschaftsgewebe ausgestoßen wird. Das sind die gleichen Symptome wie bei einer natürlichen Fehlgeburt. Die Blutungen können mehrere Tage andauern und sind zum Teil sehr stark. Wenn Sie deutlich stärker bluten, als Sie es von Ihrer Menstruation kennen, sollten Sie sich sicherheitshalber ärztlich untersuchen lassen.
Manche Ärzt*innen begleiten den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mithilfe einer App. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen in verschiedenen Sprachen, können direkt Rückmeldungen geben und mit Ihrer Ärzt*in in Kontakt bleiben.
Operativer Schwangerschaftsabbruch: Absaugung oder Ausschabung
Auch der operative Schwangerschaftsabbruch ist eine sehr sichere Abtreibungsmethode. Er erfolgt mit einer örtlichen Betäubung oder einer kurzen Vollnarkose. Die gebräuchlichste und schonendste Methode ist die Absaugung. Ein dünnes Röhrchen wird durch den Muttermund eingeführt und die Schleimhaut und die Fruchtblase werden abgesaugt. Der Eingriff dauert fünf bis zehn Minuten. Mitunter ist eine Ausschabung nötig, dabei werden Schleimhaut und Fruchtblase mit chirurgischen Instrumenten entfernt. Nach dem Abbruch können Bauchschmerzen und Blutungen auftreten. Die Absaugung kommt in der Regel bei einer Abtreibung zwischen der 10. und 14. Schwangerschaftswoche zum Einsatz.
„Ich hatte mir vorher natürlich viele Gedanken gemacht. Da musste alles entschieden, ausgewählt, organisiert werden. Aber der Eingriff selbst war unspektakulär. Ein paar Minuten, unkompliziert.“
Risiken und Nebenwirkungen verschiedener Abtreibungsmethoden
Alle beschriebenen ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche sind sehr sicher. Selten kann es zu Komplikationen wie Entzündungen kommen, die sich jedoch gut behandeln lassen. Bei starken Blutungen, Schmerzen, Fieber oder schlecht riechendem Ausfluss nach einem Abbruch sollten Sie eine*n Ärzt*in aufsuchen. Abtreibungsversuche, die ohne Ärzt*in vorgenommen werden, gehen hingegen mit hohen gesundheitlichen Risiken einher. Dazu gehören auch sogenannte „natürliche Abtreibungen“ mit Kräutertees oder anderen Hausmitteln. Sie gefährden häufig das Leben der Schwangeren und sind in Deutschland verboten.
Ärztliche Abtreibungsmethoden – Risiken und Mythen
Noch immer kursieren viele Mythen über die Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen. Hier sind die Fakten: Schwangerschaftsabbrüche machen NICHT unfruchtbar und sie haben KEINEN Einfluss auf das Risiko von Brustkrebs oder späteren Fehlgeburten. Das sogenannte Post-Abortion-Syndrom gibt es NICHT. Psychische Probleme sind meist nur ein Thema nach einer Abtreibung, wenn es diese schon im Vorfeld gab. Schwangere entscheiden sich in der Regel sehr sorgfältig für oder gegen einen Abbruch und die allermeisten sind mit der Entscheidung langfristig zufrieden. Ob die Abtreibung medikamentös oder operativ durchgeführt wurde, spielt dabei kaum eine Rolle.
Ablauf Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche
Wenn die Gesundheit der Schwangeren durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet ist, ist ein Abbruch auch zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft erlaubt. Diese „medizinische Indikation“ muss ärztlich bestätigt werden. Sie wird häufig dann ausgestellt, wenn beim Kind eine schwere Behinderung oder Krankheit zu erwarten ist und Ärzt*innen annehmen, dass die psychische Gesundheit der Mutter dadurch gefährdet wäre. Ein*e andere*r Mediziner*in kann dann den Abbruch vornehmen.
Bei einem Abbruch nach der 20. Schwangerschaftswoche wird dem Fötus eine Kaliumchlorid-Lösung gespritzt, die zum Herzstillstand führt. Anschließend wird mit Medikamenten die Geburt eingeleitet. Der Fötus wird auf natürlichem Wege geboren.
Vor und auch nach einem späten Abbruch haben Sie das Recht auf kostenlose psychosoziale Beratung – zum Beispiel bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der AWO.
Schwangerschaftsabbruch und elektronische Patientenakte (ePA)
Alle gesetzlich Versicherten verfügen über eine elektronische Patientenakte, außer wenn dem aktiv widersprochen oder eine Löschung veranlasst wurde.
Sie bündelt medizinische Informationen digital, die durch das Einlesen der Gesundheitskarte (z.B. in Praxen, Apotheken und Kliniken) einsehbar sind.
Ab Oktober 2025 sind Leistungserbringer*innen (Ärzt*nnen, Psychotherapeut*innen etc. ) verpflichtet, die ePA zu befüllen, bereits seit April 2025 ist dies schon möglich.
Aber: Sie entscheiden selbst, ob und welche Gesundheitsdaten gespeichert werden und für wen diese einsehbar sind – besonders beim Schwangerschaftsabbruch!
Das sollten Sie wissen: Ein Schwangerschaftsabbruch gehört zu den besonders sensiblen Gesundheitsdaten, wie z.B. auch psychische Erkrankungen und sexuell übertragbare Infektionen. Ärzt*innen sind verpflichtet Sie ausdrücklich über Ihr Widerspruchsrecht zu informieren, bevor sensible Daten in Ihrer ePA gespeichert werden. Sie können sofort im Gespräch mündlich von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ihre Entscheidung wird in der Praxis dokumentiert, nicht aber in die ePA übernommen.
Allerdings: Abrechnungsdaten und Medikamentenlisten fließen automatisch in die ePA ein und können Rückschlüsse auf sensible Gesundheitsdaten zulassen. Sie haben auch das Recht der Speicherung dieser Daten zu widersprechen. Das ist möglich über die ePA-App Ihrer Krankenkasse, eine unabhängige Ombudsstelle oder direkt bei der Krankenkasse (nur Abrechnungsdaten). Der Widerspruch gilt dann für alle Abrechnungsdaten und/oder Medikamente. Ein Widerspruch für einzelne Behandlungen/Medikamente ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Medikationsliste und/oder die Abrechnungsübersicht für bestimmte Personengruppen zu verbergen.
Wichtig: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie können bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Daten hat.
Das gilt auch für Jugendliche. Ab 15 Jahren dürfen sie ihre ePA selbst führen, ihre Widerspruchsrechte allein ausüben und entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und für wen diese einsehbar sind.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
In schwerer Sprache: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
In Leichter Sprache: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/epa-fuer-alle-startet-morgen.html
Nachsorge und Gefühle
Viele empfinden nach einem Schwangerschaftsabbruch Traurigkeit und Erleichterung zugleich – ganz unabhängig von der verwendeten Methode zur Abtreibung. Die hormonelle Umstellung kann zu starken und wechselnden Gefühlen führen. Ein Gespräch in einer Beratungsstelle unterstützt Sie auch nach einem Abbruch.
Unabhängig von der gewählten Methode sind einige Tage Ruhe und Erholung empfehlenswert. Nach 10-14 Tagen ist eine gynäkologische Nachuntersuchung nötig.
Nach dem Abbruch kann es bei fehlender Verhütung direkt wieder zu einer Schwangerschaft kommen. Informationen zu Sex und Verhütung unmittelbar nach dem Abbruch erhalten Sie in der gynäkologischen Praxis oder bei der Schwangerschaftsberatungsstelle.
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