FAQ – Häufige Fragen zum Schwangerschafts­abbruch

Abtreibung oder Schwangerschafts­abbruch?

Diese Begriffe haben im Deutschen einen unterschiedlichen Beigeschmack. „Abtreibung“ wurde und wird in den letzten Jahrzehnten von sogenannten „Lebensschützern“ abwertend und anschuldigend verwendet. Andererseits wird „Abtreibung“ auch als politischer Kampfbegriff für ein „Recht auf Abtreibung“ verwendet. „Schwangerschaftsabbruch“ wird häufig als beschreibend und neutral wahrgenommen. Auf dieser Website benutzen wir beide Begriffe synonym, damit uns auch mit Suchmaschinen möglichst viele Menschen finden.


Wer entscheidet über eine Abtreibung?

Wir unterstützen das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person, sich für oder gegen eine Austragung der Schwangerschaft zu entscheiden. Denn sie betrifft unmittelbar den Körper und die Gesundheit der Schwangeren. Diese Entscheidung kann nicht von demjenigen getroffen werden, der das Kind gezeugt hat und auch nicht von den Eltern einer minderjährigen Schwangeren. Auch rechtlich darf beispielsweise niemand eine Schwangere zu einem Abbruch drängen. Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch geben allerdings den rechtlichen Rahmen vor, wann und unter welchen Umständen ein Abbruch möglich ist.


Bis wann kann man abtreiben?

Unter diesen Bedingungen ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland straffrei:

  1. Seit der Befruchtung sind weniger als zwölf Wochen vergangen (14. Schwangerschaftswoche seit Beginn der letzten Regelblutung).
  2. Die Schwangere wünscht den Abbruch und der Abbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen.
  3. Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    a) die Schwangere hat eine Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrgenommen. Nach der Beratung müssen drei volle Tage bis zum Abbruch vergehen (Beratungsregel).
    Oder b) Die Schwangerschaft ist Folge einer Vergewaltigung (kriminologische Indikation).
    Oder c) Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde die Gesundheit der Schwangeren gefährden (medizinische Indikation).

Mit einer medizinischen Indikation ist der Abbruch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dafür muss ein*e Ärzt*in bestätigen, dass die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch das Fortsetzen der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet wäre.


Schwanger unter 18 – Ist eine Abtreibung ohne Eltern möglich?

Eine Abtreibung ist ohne Einwilligung der Eltern möglich, wenn die Schwangere mindestens 14 Jahre alt ist und der*die Ärztin sie für einwilligungsfähig hält. Sie muss also die Tragweite ihrer Entscheidung überblicken können. Auch jugendliche Schwangere dürfen selbst über ihren Körper bestimmen. Und egal wie alt du bist, du kannst dich immer anonym und kostenfrei beraten lassen, ohne dass deine Eltern davon erfahren. Trau dich und mach das, denn im Internet gibt es zu dem Thema leider viele fragwürdige und sogar falsche Informationen.


Macht eine Abtreibung unfruchtbar?

Nein. In der Regel können Sie bereits kurze Zeit nach einer Abtreibung wieder schwanger werden.


Was ist der Unterschied zwischen „Abtreibungs­pille“ und „Pille danach“?

Die „Abtreibungspille“ führt den Abbruch einer bestehenden (frühen) Schwangerschaft herbei. Informationen dazu finden Sie unter Schwangerschaftsabbruch – Methoden. Die „Pille danach“ führt keinen Schwangerschaftsabbruch herbei. Sie verzögert lediglich den Eisprung. Nach einer Verhütungspanne überleben Spermien für einige Tage im Eileiter. Die „Pille danach“ sorgt dafür, dass in dieser Zeit kein Eisprung stattfindet, damit es nicht zu einer Schwangerschaft kommt. Die „Pille danach“ ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Sollte bereits eine Befruchtung einer Eizelle stattgefunden haben, führt die „Pille danach“ nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch.


Bekomme ich die „Abtreibungs­pille“ ohne Rezept?

Nein. Der Abbruch mit der „Abtreibungspille“ ist ein regulärer Schwangerschaftsabbruch. Dafür ist immer eine ärztliche Betreuung und in der Regel auch eine Beratung notwendig. Die „Pille danach“ ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich, sie führt jedoch keinen Schwangerschaftsabbruch herbei.


Kann man zuhause ohne Arzt selbst abtreiben?

Nein. Ein Abbruch ohne ärztliche Betreuung ist ein gesundheitliches Risiko und außerdem strafbar. Tipps zur „natürlichen Abtreibung“ mit Kräutern oder Hausmitteln sind häufig wirkungslos und fast immer gefährlich. Aber: wenn die „Abtreibungspille“ im Rahmen eines ärztlich begleiteten Schwangerschaftsabbruchs übergeben wurde, kann sie oft allein und zuhause eingenommen werden.


Wird eine Abtrei­bung von der Kranken­kasse bezahlt?

Wer wenig Geld hat, kann eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen, bezahlt wird der Abbruch dann vom Bundesland. Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation bezahlt die Krankenkasse den Abbruch ohne gesonderten Antrag. Mehr Informationen dazu unter Schwangerschaftsabbruch Kosten.


Was ist eine Schwangerschafts­konflikt­beratung?

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine gesetzlich vorgeschriebene kostenlose Beratung. Sie ist Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen innerhalb der ersten vierzehn Wochen nach der letzten Regelblutung. Diese Beratung ist nur bei staatlich zugelassenen Beratungsstellen wie der AWO möglich.
Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO begegnen wir Ihnen wertschätzend und neutral. Auf Wunsch unterstützen wir Sie in der Entscheidungsfindung für oder gegen einen Abbruch. Wir drängen Sie nicht in die eine oder andere Richtung.

Wo gibt es Informa­tionen zum Schwangerschafts­abbruch in Leichter Sprache?

Auf unserer Leichte-Sprache-Seite gibt es einen Überblick über unser Angebot in Leichter Sprache. Hier finden Sie auch Erläuterungen zum Schwangerschaftsabbruch in Leichter Sprache bzw. zur Abtreibung in Leichter Sprache.

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