Schwangerschafts­konflikt­beratung

Wer eine Schwangerschaft abbrechen lassen möchte, ist zu dieser Beratung meistens verpflichtet. Was erwartet mich da, worauf muss ich mich einstellen, wohin kann ich überhaupt gehen? Und auf wessen Seite stehen die Berater*innen? Alle Infos über diese besondere Beratung finden Sie hier.

Grundle­gen­des zur Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung

Vor einem Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung in der Regel Pflicht. Was Sie hier besprechen möchten, entscheiden Sie selbst. Die Beratung ist kostenfrei. Alle Berater*innen unterlegen der Schweigepflicht. Wir erzählen auch Eltern oder Partner*innen nichts weiter. Sie können allein kommen oder eine Vertrauensperson mitbringen. Sie können auch mehrmals in eine Beratungsstelle kommen. Bei Bedarf ist eine Beratung mit Dolmetscher*in möglich. Die Kosten dafür übernimmt die Beratungsstelle.
Sie können die Beratung nutzen, um eine gute Entscheidung zu treffen. Sie können sich auch vor oder nach der Beratung entscheiden.


Der rechtliche Rahmen – Wann ist ein Schwangerschafts­abbruch erlaubt?

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nur im Rahmen bestimmter gesetzlicher Regelungen möglich. Das sind die Vorgaben:

  • Der Abbruch darf nur auf Wunsch der Frau und nur durch ärztliche Fachkräfte durchgeführt werden.
  • Nach einer Vergewaltigung darf eine entstandene Schwangerschaft innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung beendet werden. Dafür ist ein Attest nötig.
  • Wenn eine Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet, darf sie zu einem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung nötig.
  • Wenn die Schwangerschaft aus anderen Gründen abgebrochen werden soll, so ist das innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung möglich. Dafür muss die Schwangere die hier beschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen und erhält dort einen Beratungsschein. Zwischen Beratung und Abbruch müssen drei Tage liegen.

Staatlicher Auftrag der Schwangerschafts­konflikt­beratung

Die Schwangerschaftsberatungsstellen der AWO sind gesetzlich anerkannte Beratungsstellen nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Wenn Sie eine Schwangerschaft abbrechen lassen möchten, brauchen Sie einen Beratungsschein von einer solchen staatlich anerkannten Beratungsstelle. Es gibt im Internet auch ideologische „Beratungsangebote“ von Abtreibungsgegnern. Dort erhalten Sie keinen Beratungsschein.
Auf der Seite familienplanung.de finden Sie alle staatlich anerkannten Beratungsstellen.

Der staatliche Beratungsauftrag ist nicht frei von Widersprüchen. Die Beratung soll ergebnisoffen sein, zugleich aber das „ungeborene Leben“ schützen. Wir lassen Raum für Ihre Fragen und Anliegen und stehen hinter Ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Wir beraten auf Wunsch zu Unterstützungsangeboten für Familien, die ein Leben mit Kind erleichtern können. Zugleich unterstützen wir Sie innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ihrer individuellen Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft.


So läuft eine Schwangerschafts­konflikt­beratung ab

In der Beratung können Sie über Ihre Beweggründe für einen Abbruch sprechen. Wenn Sie nicht über Ihre Entscheidung sprechen möchten, ist das ebenfalls in Ordnung. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Wenn Sie das wünschen, unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung. Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, geben wir Ihnen die nötigen Informationen. Sie erhalten von uns nach der Schwangerschaftskonfliktberatung immer einen Beratungsschein, der die Voraussetzung für einen ärztlichen Schwangerschaftsabbruch ist. Dafür ist es egal, was Sie uns erzählen möchten.
Wir beantworten auch Fragen zur Kostenübernahme, zu Abtreibungsmethoden und zum Ablauf eines Abbruchs.

„Tolle Beratung. Kein Versuch, mir was auszureden oder mich für meine Entscheidung zu verurteilen. Ich habe mich sehr geborgen gefühlt und verstanden.“

Das kann die Schwangerschafts­konflikt­beratung leis­ten

Im Gespräch können Sie Ihre Gedanken ordnen und sich zu verschiedenen Optionen informieren. Sie erhalten Antworten auf die für Sie persönlich zentralen Fragen. Oft erleichtert eine Beratung auch die Verständigung im Paar. Wir können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen. Doch der Beratungsschein gibt Ihnen die Freiheit, Ihre eigene gute Entscheidung zu treffen und umzusetzen.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gern persönlich. Anonym und kostenlos. Wertschätzend und empowernd.