Finanzielle Hilfen für Familien

Illustration: Geld-Regen wird von Frau in ihrem Kleid aufgefangen

Das Leben ist teuer und mit Kindern gilt das erst recht. Einige hundert Euro geben Eltern im Durschnitt für jedes Kind aus – und zwar monatlich! Für Familien mit geringem Einkommen sollen staatliche Hilfen die finanzielle Belastung abmildern. Hier gibt es einen ersten Überblick über finanzielle Hilfen für Familien und in der Schwangerschaft, von Bildung und Teilhabe bis Unterhaltsvorschuss.

Bundes­stif­tung Mut­ter & Kind – finanzielle Hilfe in der Schwangerschaft

Schwangere mit wenig Geld können bei der Bundesstiftung Mutter & Kind verschiedene Zuschüsse beantragen. Dazu gehört Geld für Babykleidung und Kinderwagen oder für eine fehlende Waschmaschine. Falls Sie Hartz IV erhalten, werden diese Zuschüsse nicht verrechnet, Sie können das Geld behalten. Der Antrag kann bei jeder Schwangerschaft erneut gestellt werden. Wichtig: Anträge bei dieser Stiftung sind nur während der Schwangerschaft möglich, nicht mehr nach der Geburt. Der Antrag muss bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Hier informieren wir Sie auch zu weiteren finanziellen Hilfen in der Schwangerschaft. Beratungsstelle finden


Kinder­geld & Kin­der­zu­schlag – Geld für alle Familien

Für Kinder gibt es vom Staat Kindergeld, mindestens bis zum 18. Geburtstag. Das Kindergeld müssen Sie nach der Geburt beantragen. Eltern mit einem geringen Einkommen haben eventuell auch Anspruch auf Kinderzuschlag. Das können Sie über den KiZ-Lotsen online abschätzen. Auch die Schwangerschaftsberatungsstellen kennen sich damit aus. Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Eltern mit hohem Einkommen erhalten statt Kindergeld einen Steuerfreibetrag. Auch sie sollten Kindergeld beantragen, das Finanzamt verrechnet beide Ansprüche bei der Steuererklärung automatisch.


Mutter­schafts­geld & El­tern­geld

In den Wochen vor und nach der Geburt brauchen Sie als Schwangere nicht zu arbeiten. Wenn Sie angestellt sind oder als Selbstständige Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Der Antrag erfolgt meistens über die Krankenkasse.
Auch nach Ende der Mutterschutzzeit bleibt oft ein Elternteil zuhause, um das Baby zu betreuen. Oder beide Eltern reduzieren ihre Arbeitszeit. Den entstehenden Einkommensverlust gleicht das Elterngeld teilweise aus. In unseren Beratungsstellen informieren wir Sie zum Elterngeld, zur möglichen Aufteilung zwischen beiden Eltern und wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge. Um die Höhe des Elterngeldes abzuschätzen, können Sie den Elterngeldrechner des Bundes nutzen.

„Wohn­geld, Eltern­geld, Kin­der­zu­schlag – alles musst du bei ver­schie­de­nen Stel­len bean­trag­en. Das hat mich echt über­for­dert. Die Bera­tung hat mir sehr ge­hol­fen, mich zurecht­zu­fin­den.“

Unterhalt & Un­ter­halts­vor­schuss

Wenn Eltern nicht zusammenwohnen, muss in der Regel ein Elternteil Unterhalt zahlen. Alleinerziehende erhalten Unterhalt vom anderen Elternteil. Auch wenn sich beide Eltern im Wechsel um das Kind kümmern, kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen; nämlich dann, wenn beide Elternteile unterschiedlich viel verdienen.
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, können eventuell Unterhaltsvorschuss bekommen. Dieser wird beim Jugendamt beantragt, bei der Unterhaltsvorschussstelle. Das Jugendamt fordert die gezahlten Beträge später vom anderen Elternteil zurück.


Wohngeld & Hartz IV (Grund­si­che­rung)

Wer über zu wenig eigenes Einkommen verfügt, hat in der Regel Anspruch auf ALG II (Hartz IV) oder auf Wohngeld. Ohne Antrag gibt es aber in der Regel nichts. Bei der Schwangerschaftsberatung erfahren Sie, welche Gelder Ihnen zustehen und wie Sie sie bekommen.
Schwangere, die ALG II erhalten, können beim Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche mehr Geld beantragen. Schwangere unter 25 gelten als eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Außerdem gibt es je nach Bundesland auch Zuschüsse zur Erstausstattung (Babykleidung, Hochstuhl, Jugendbett). Nach der Geburt steigt der Anspruch der „Bedarfsgemeinschaft“. Alleinerziehende mit ALG II können zusätzlich einen Mehrbedarf geltend machen. Eventuell entsteht durch die Geburt auch ein neuer oder höherer Anspruch auf Wohngeld.


Bildung und Teil­habe – finanzielle Hilfe für Kinder

Finanzielle Hilfen nach der Schwangerschaft gibt es von verschiedenen Stellen. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen – also zum Beispiel Wohngeld, Hartz IV oder Gelder nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Damit können Schulmaterialien, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und Nachhilfestunden finanziert werden. Auch das Mittagessen in der Kita, im Hort oder in der Schule gehört dazu. Diese Leistungen müssen Sie separat beantragen.


Weitere finanzielle Hil­fen in der Schwangerschaft und für Familien

In vielen Bundesländern oder Gemeinden gibt es noch andere finanzielle Hilfen für Schwangere und für Familien. Das können Zuschüsse zur Kita-Gebühr sein, kostenlose Freizeitangebote oder Stiftungen, die Familien mit wenig Geld helfen. Dabei den Überblick zu behalten ist nicht so einfach, zumal sich viele Regelungen immer wieder ändern. Bei Ihrer Schwangerschaftsberatungsstelle können Sie sich bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes beraten lassen. Kommen Sie gern mehrmals vorbei, um die aktuelle Finanzsituation mit uns zu besprechen.

Noch Fragen?

Zu finanziellen Hilfen in der Schwangerschaft beraten wir Sie gern persönlich. Anonym und kostenlos. Wertschätzend und empowernd.