LSBTIQ* – Regenbogen­familien willkommen

Wie planen wir Elternschaft zu dritt oder zu viert oder wie komme ich als queeres Paar zum Familienglück? Ob Regenbogenfamilie mit Kindern oder in Planung – Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) sind bei uns herzlich willkommen.

Familien­pla­nung für LSBTIQ*

Soll die Familiengründung allein, zu dritt oder innerhalb einer Liebesbeziehung geschehen? Wer bekommt welche Rolle, welche Rechte und Pflichten? Wie wichtig ist uns die biologische Verwandtschaft? Solche Fragen werden von LSBTIQ* ganz verschieden beantwortet – und auch der Weg zur Familie ist vielfältig. Manchmal gibt es bereits Kinder aus früheren heterosexuellen Partnerschaften, manchmal wird der Kinderwunsch mithilfe einer Samenspende verwirklich – aus dem Freundeskreis oder über eine Samenbank. Viele Regenbogenfamilien sorgen für Pflegekinder oder bewerben sich um eine Adoption. In großen Städten bieten Interessenverbände queere „Kinderwunschgruppen“ zum Austausch mit Gleichgesinnten an, anderswo hilft das Internet.


Rechtliche Rah­men­be­din­gungen für Re­gen­bo­gen­fa­mi­lien

Der rechtliche Status der Eltern berührt das Sorgerecht, das Umgangs-, Unterhalts- und Erbrecht sowie die Absicherung der Kinder, falls der*die Sorgeberechtigte verstirbt. Die rechtliche Absicherung von Regenbogenkindern ist häufig komplex. Automatisch erhält die gebärende Person das Sorgerecht – wobei trans* Menschen derzeit mit ihrem alten Namen und Geschlecht in die Geburtsurkunde eintragen werden. Ein nicht-leibliches Elternteil kann aktuell nur über den Weg der (Stiefkind-)Adoption auch juristisch zum Elternteil werden. Mehr als zwei Elternteile sind zwar in Regenbogenfamilien verbreitet, können jedoch nicht rechtlich verbindlich eingetragen werden.
Alle finanziellen Hilfen für Familien gibt es selbstverständlich auch für Regenbogenfamilien. Zu Kindergeld, Elterngeld oder Bildung und Teilhabe informieren wir Sie gern in der Beratung.


Sorge­recht für Re­gen­bo­gen­fa­mi­lien

Elternteile, die kein offizielles Sorgerecht haben, erhalten oft über mündliche oder schriftliche Vollmachten ein Recht zur Alltagssorge, teilweise auch „kleines Sorgerecht“ genannt. Sie können dann mit dem Kind zur Ärztin oder es von der Kita abholen, dürfen aber beispielsweise keine Schulanmeldung unterschreiben. Auch Pflegeeltern haben in der Regel das Recht zur Alltagssorge. Bei einer langfristigen Pflegschaft können sie oft auch die Vormundschaft erhalten, die in etwa dem Sorgerecht entspricht. Nach dem 18. Geburtstag des Pflegekindes ist auch eine Adoption möglich.


Vor­ur­tei­le ge­gen­ü­ber Re­gen­bo­gen­fa­mi­lien

Noch immer haben Regenbogenfamilien im Alltag mit Diskriminierungen und Vorurteilen zu tun. Für eine gute Entwicklung von Kindern sind jedoch nicht die Geschlechter der Eltern wichtig, sondern gute Beziehungen innerhalb der Familie.
Die Angst vor Diskriminierungen erschwert Regenbogeneltern mitunter den Zugang zu allgemeinen Beratungsangeboten. Die Schwangerschaftsberatungsstellen der AWO beraten alle Familien respektvoll und neutral – zu Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

„Einmal sind wir auf ein Regenbogen-Familien-Wochenende gefahren. Die Kinder haben einfach nur zusammen gespielt und gebastelt. Aber sie haben das total genossen, sich mal nicht erklären zu müssen.“

Vernet­zung

Eltern und Kinder profitieren in der Regel von der Vernetzung mit anderen Regenbogenfamilien. Kinder genießen es, einmal „ganz normal“ zu sein, Eltern können sich austauschen oder von wohlmeinenden Fragen erholen. In vielen Regionen gibt es Regenbogenfamilien-Gruppen, Camping-Wochenenden oder Aktionstage. Auch spezielle Eltern-Kind-Kuren für Regenbogenfamilien sind eine Möglichkeit sich kennenzulernen.
Eine allgemeine Anlaufstellensuche finden Sie auf der Seite regenbogenportal.de.

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